Veranstaltung: | Wahlprogramm 2021: Ausgestaltung eines Paritätsgesetzes |
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Antragsteller*in: | Schreibgruppe (dort beschlossen am: 19.07.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.07.2020, 12:23 |
A1: Wahlprogramm 2021: Ausgestaltung eines Paritätsgesetzes
Text
Maßnahme 2026
Auf der Landesdelegiertenkonferenz im April 2019 haben wir beschlossen, ein
Paritätsgesetz für Berlin anzustreben. Zwar hat der Thüringische
Verfassungsgerichtshof das dortige Paritätsgesetz für nichtig erklärt, dies
erfolgte jedoch auf Grundlage einer Auslegung der Thüringischen Verfassung, die
keine Bindungswirkung für die Rechtslage in Berlin entfaltet. Wir gehen davon
aus, dass das Paritätsgesetz Teil des Wahlprogramms sein wird, falls nicht noch
eine Einigung mit den Koalitionspartnern vor der Abgeordnetenhauswahl gelingt
oder weitere negative Gerichtsurteile das Vorhaben aussichtslos erscheinen
lassen. Einen wichtigen Punkt zur Ausgestaltung möchten wir hervorheben:
Die Grünen müssen darauf bestehen, dass ein solches Gesetz uns den Raum lässt,
weiterhin mehr Frauen* als Männer aufzustellen. Bei der letzten
Abgeordnetenhauswahl sind wir mit drei Frauen an der Spitze unserer Liste
angetreten – dies wäre nach dem Brandenburger und Thüringer Paritätsgesetz
nicht möglich gewesen. Die Grünen sind wie keine andere Partei dem Feminismus
verpflichtet und werden auch mehrheitlich von Frauen* gewählt – die Mehrheit von
Frauen* in unserer Wählerschaft sollte sich auch weiter darin widerspiegeln,
dass unsere Abgeordneten mehrheitlich weiblich sind. Es kann nicht sein, dass
wir uns per Gesetz eine strikte hälftige Männerquote vorschreiben. Dies
entspricht auch der Beschlusslage sowohl der Partei als auch der
Abgeordnetenhausfraktion, die sich jeweils für ein Paritätsgesetz ausgesprochen
haben, nachdem mindestens 50 % der Gewählten weiblich sind.
Praktisch umsetzen ließe sich dies in zwei unterschiedlichen Arten: Entweder mit
einer expliziten reinen Frauen*-Quote, was allerdings wohl die
verfassungsrechtlichen Risiken erhöhen würde und auch öffentlich möglicherweise
kritisch aufgenommen würde. Oder mit einer "flexiblen Parität" nach spanischem
Vorbild, d.h. einer Geschlechterquote von etwas weniger als 50 Prozent, z.B. 40
Prozent. Letztere kann insbesondere als "Deckelung" eines Geschlechtes auf einen
bestimmten Anteil (z.B. 60 Prozent) ausgestaltet werden, was auch das "Problem"
der Einbeziehung von Menschen, die sich weder dem weiblichen noch männlichen
Geschlecht zuordnen, lösen würde. Allerdings würde eine solche Regelung
natürlich bedeuten, dass andere Parteien weiterhin mit mehrheitlich männlichen
Kandidaten antreten könnten.
Uns ist bewusst, dass keine genannte Möglichkeit ohne Nachteile ist und das
Bestehen auf der Möglichkeit einer Überzahl weiblicher Kandidatinnen bei den
Grünen die Verhandlungen zusätzlich verkomplizieren können. Dennoch halten wir
es aus den soeben genannten Gründen für geboten.
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